WhatsApp-Chats als Beweismittel vor Gericht in Österreich

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WhatsApp-Chats als Beweismittel vor Gericht in Österreich

In quasi jedem Verfahren kommen sie vor: ausgedruckte WhatsApp-Verläufe, in denen eine Zusage gemacht, eine Drohung ausgesprochen oder ein Fehler eingestanden wurde. Ob Scheidung, Arbeitsgericht, großer finanzieller Schaden oder Anzeige wegen gefährlicher Drohung - der Chat ist oft das einzige schriftliche Zeugnis eines Gesprächs. Wie viel er vor Gericht wert ist, hängt allerdings weniger vom Inhalt ab als davon, in welcher Form er vorgelegt wird.

Sind WhatsApp-Chats in Österreich als Beweismittel zulässig?

Grundsätzlich ja. Das österreichische Verfahrensrecht kennt keinen abschließenden Katalog zulässiger Beweismittel, und es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 272 ZPO im Zivilprozess, § 258 Abs 2 StPO im Strafverfahren). Das Gericht entscheidet also im Einzelfall, ob und wie weit es einem Chatverlauf glaubt. Eine bestimmte Form der Vorlage schreibt das Gesetz nicht vor.

Genau darin liegt aber das Problem: Im Zivilprozess wird ein ausgedruckter Chat in der Regel wie eine Urkunde behandelt. Bestreitet die Gegenseite die Echtheit („Das habe ich so nie geschrieben"), muss derjenige, der sich auf den Chat beruft, die Echtheit beweisen. Mit einem Screenshot allein gelingt das oft nicht!

Warum Screenshots oft nicht genügen

Screenshots lassen sich mit wenig Aufwand fälschen

Im Netz finden sich zahlreiche Apps und Webseiten, die täuschend echte „Fake-Chats" erzeugen. Auch über WhatsApp Web lässt sich der angezeigte Text im Browser verändern, bevor der Screenshot entsteht. Und am Handy selbst ist ein Fake-Verlauf mit wenigen zusammengebastelten Screenshots rasch erzeugt. Einem Bild sieht man das nicht an - einer Datenbank auf dem Gerät hingegen schon.

Der Anzeigename beweist nicht, wer geschrieben hat

Der Name über dem Chat stammt aus dem eigenen Adressbuch und ist frei wählbar. Ein Kontakt mit der Bezeichnung „Chef" kann jede beliebige Rufnummer haben. Aussagekräftig ist erst die dahinterliegende Telefonnummer - wobei selbst diese am Screenshot alleine nichts aussagt.

Der Zusammenhang fehlt

Ein Screenshot zeigt einen Ausschnitt. Was davor oder danach geschrieben wurde, bleibt offen - und gerade die nächste Nachricht relativiert manchmal alles. Gelöschte („Diese Nachricht wurde gelöscht") oder nachträglich bearbeitete Nachrichten sind auf dem Bild ebenfalls nicht als solche nachvollziehbar.

Zeitangaben sind ungenau

Ein Screenshot zeigt bestenfalls die Uhrzeit, oft ohne Datum (oder umgekehrt). Für die Frage, ob eine Nachricht vor oder nach einem bestimmten Ereignis versandt wurde, reicht das selten.

Was die forensische Sicherung leistet

WhatsApp-Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Meta speichert die Inhalte nach der Zustellung (angeblich) nicht; eine Anfrage beim Anbieter bringt daher bestenfalls Metadaten - und das auch nur über ermächtigte Behörden. Die Inhalte liegen auf den Geräten der Gesprächsteilnehmer und gegebenenfalls in deren Backups (Google Drive bzw. iCloud).

Bei einer forensischen Sicherung wird nicht der Bildschirm abfotografiert, sondern die Daten werden direkt vom Gerät extrahiert: unter Android (zumindest) die Datenbank msgstore.db, unter iOS ChatStorage.sqlite, jeweils samt Mediendateien. Fast immer ist es sinnvoll, die Daten gesamthaft zu sichern, um die Begleitumstände - also was zeitgleich am Handy sonst noch so passiert ist - darstellen zu können.

Die Sicherung wird mit Hashwerten versehen und lückenlos dokumentiert, damit die Beweismittelkette (Chain of Custody) nachvollziehbar bleibt. Die Auswertung zeigt dann jede Nachricht mit Rufnummer des Absenders, exaktem Zeitstempel und Zustell- bzw. Lesestatus. Je nach Gerät und Zeitraum lassen sich auch gelöschte Nachrichten ganz oder teilweise rekonstruieren. Gibt es Zweifel, kann der Verlauf mit dem Gerät des Gegenübers abgeglichen werden: Stimmen beide Seiten überein, ist eine Manipulation eher auszuschließen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht einen Screenshot vor, in dem ihm sein Vorgesetzter eine Prämie zusagt. Der Arbeitgeber bestreitet die Echtheit. Die forensische Sicherung der Smartphones bestätigt die Nachricht mit Rufnummer und Zeitstempel - zeigt aber auch eine wenige Minuten später gesendete Nachricht, in der die Zusage an eine Bedingung geknüpft wird.

Chats von fremden Handys

Wer einen Chat vorlegt, an dem er selbst teilgenommen hat, ist auf der sicheren Seite. Heikel wird es, wenn Nachrichten vom Handy einer anderen Person stammen - etwa vom Telefon des Ehepartners, das „eh offen herumlag". Das Eindringen in ein fremdes, geschütztes Gerät kann als widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem (§ 118a StGB) strafbar sein. Ob ein so erlangter Chat im Zivilverfahren trotzdem verwertet wird, ist eine andere Frage; ein allgemeines Beweisverwertungsverbot kennt die ZPO nicht. Das Risiko einer Anzeige trägt man trotzdem selbst. In solchen Fällen sollte vorab unbedingt ein Rechtsanwalt beigezogen werden; ob ein Sachverständiger in so einem Fall helfen darf (oder soll), ist stark anzuzweifeln. Am ehesten wären das Ermöglichen eines Zugriffes bzw. die Auswertung eines fremden Gerätes dann denkbar, wenn es sich um eine Verlassenschaft handelt; und selbst dann wäre ein Einantwortungsbeschluss Voraussetzung.

Im Strafverfahren kann die Kriminalpolizei sichergestellte Mobiltelefone selbst auswerten. Seit 1.1.2025 ist für die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten allerdings grundsätzlich eine gerichtlich bewilligte Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Opfer wie Beschuldigte können darüber hinaus ein Privatgutachten beibringen, etwa um eine Anzeige zu untermauern oder um die eigene Position zu verbessern, z.B. indem ein vorgelegter Chat samt den sonstigen Umständen auf dem Quellgerät erneut geprüft wird. Diese Prüfung übernehmen die Behörden für die Beteiligten nicht (oder nur ganz selten) - Opfer und Beschuldigte können hier auf die Expertise von Sachverständigen zurückgreifen.

Solange ein Chat (vielleicht) als Beweis gebraucht wird: NICHTS LÖSCHEN, die App nicht neu installieren, kein neues Handy einrichten und kein Backup wiederherstellen. Möglichst schnell eine forensische Sicherung von einem ausgebildeten IT-Forensiker bzw. Forensik-SV veranlassen. Jede Veränderung (auch zu langes Zuwarten) kann Daten unwiederbringlich überschreiben!

So sichern Sie einen Chat richtig

Bis zur forensischen Sicherung gilt: Das Gerät so wenig wie möglich verändern. Wer vorab trotzdem etwas in der Hand haben möchte, nutzt besser die WhatsApp-Funktion „Chat exportieren" (mit Medien) als einzelne Screenshots. Der Export enthält den gesamten Verlauf mit Datum, ist aber eine einfache Textdatei und damit ebenso veränderbar. Er ersetzt die Sicherung also nicht, sondern dokumentiert nur den Stand. Zusätzlich sollte festgehalten werden, unter welcher Rufnummer der Gesprächspartner gespeichert ist.

Ist im Chat der „Erweiterte Chat-Datenschutz" aktiviert, lässt sich der Verlauf nicht mehr exportieren. Bei aktivierten „Verschwindenden Nachrichten" läuft die Zeit gegen Sie. In beiden Fällen ist rasches Handeln gefragt.

Häufige Fragen

Reicht ein Screenshot als Beweis?

Solange die Gegenseite die Echtheit nicht bestreitet, oft schon. Wird sie bestritten, ist ein Screenshot allein meist zu wenig. Dann braucht es die Sicherung vom Gerät und ein Gutachten. Fakt ist: Jeder Screenshot hat extremes Manipulationspotenzial.

Kann man gelöschte WhatsApp-Nachrichten wiederherstellen?

Manchmal. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt vom Gerät, vom Betriebssystem und von der seit dem Löschen vergangenen Zeit ab. Auch vorhandene Backups spielen eine Rolle. Eine seriöse Aussage ist erst nach der Sichtung des Gerätes und einem eingehenden Beratungsgespräch möglich.

Gibt WhatsApp Chatverläufe an das Gericht heraus?

Nein, Inhalte nicht. Wegen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat Meta (der Eigentümer von WhatsApp und Facebook) keinen Zugriff darauf. Herausgegeben werden auf behördliche Anfrage allenfalls Metadaten wie Kontoinformationen - allerdings (fast) nur im Strafverfahren.

Darf ich Chats vom Handy meines Partners verwenden?

Das ist eine rechtliche Frage, die im Einzelfall ein Anwalt beurteilen muss. Das heimliche Entsperren eines fremden Geräts alleine kann bereits strafbar sein - unabhängig davon, ob der Chat später verwertet wird. Anders ist es, wenn der Partner explizit zustimmt.

Der nächste Schritt

Sie haben einen Chat, der in einem Verfahren eine Rolle spielt - oder die Gegenseite legt einen vor, an dessen Echtheit Sie zweifeln? Einen Überblick über meine Tätigkeit gibt die Seite Leistungen. Für eine erste Einschätzung nehmen Sie Kontakt auf, bevor am Gerät etwas verändert wird.

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Der vorliegende Artikel versteht sich als unverbindlich und hat rein informativen Charakter. Er kann eine Begutachtung, die auf eine bestimmte und explizite Situation bezogen ist, niemals ersetzen. Er ersetzt auch keine Rechtsberatung.

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