Leistungen
Ich erbringe als Gerichtssachverständiger folgende Leistungen im Fachgebiet 68.62 – Forensische Datensicherung, Datenrekonstruktion, Datenauswertung:
Befund und Gutachten
Befund und Gutachten sind die klassischen Tätigkeiten von Sachverständigen. Bei der Befundaufnahme wird ein Sachverhalt neutral erhoben (Tatsachenerhebung), anschließend werden daraus unter Anwendung der fachlichen Erfahrung Schlussfolgerungen gezogen, um die gestellten Fragen in einem Gutachten zu beantworten. Das Ergebnis muss für Laien verständlich und für Fachleute nachvollziehbar sein. Ein Auftrag zu Befund und Gutachten kann sowohl privat als auch gerichtlich erfolgen – durch gerichtliche Bestellung, auch auf Anregung der Parteien.
Forensische Datensicherung
Eine forensische Datensicherung erfolgt, um Beweise zu sichern. Dabei wird der gegenwärtige Zustand aufgenommen und dokumentiert, um diesen im Falle einer späteren Auswertung nutzen oder etwa bei einer späteren Auseinandersetzung vorbringen zu können. Digitale Beweise und Spuren bedürfen insbesondere aufgrund ihrer Flüchtigkeit und leichten Veränderbarkeit einer forensisch einwandfreien Datensicherung. Darunter fallen vor allem im Betrieb befindliche Geräte, Dienste oder Sachverhalte im Internet. Aber auch ruhende Daten, also z.B. solche von externen (gerade nicht im Betrieb befindlichen) Datenträgern, können bei einer methodisch falschen Datensicherung verändert werden und sind möglicherweise später als Beweismittel in Frage zu stellen.
Neutralität, Beeidigung und Zertifizierung im jeweiligen Fachbereich stellen sicher, dass Beweissicherungen im Streitfall deutlich weniger angreifbar werden – auch wenn diese im Privatauftrag erfolgt sind. Die wirksamste Form der Beweissicherung ist freilich jene in gerichtlichem Auftrag.
Litigation Support (Verfahrensbegleitung)
Litigation Support ist die Begleitung von Auftraggeber:innen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Es erfolgt – zumeist – eine enge Zusammenarbeit mit Ihrer rechtlichen Vertretung. Eingebracht wird dabei eine zusätzliche, fachliche Perspektive, um den Sachverhalt zu objektivieren und verständlicher zu machen, etwa durch visuelle Darstellungen oder gesamthafte Zusammenfassungen. Der Vorteil ist, dass Sachverständige die Sachverhalte nicht juristisch formulieren müssen und wesentlich näher an der verständlichen Darlegung des Vorfalls bleiben können. Ich bereite Sie – gegebenenfalls fachübergreifend mit anderen Sachverständigen – optimal auf anstehende Gerichtsverfahren vor und bereite IT-forensische Sachverhalte für gerichtliche Auseinandersetzungen in Zivilverfahren, Strafsachen oder Steuerangelegenheiten sachverständig auf.
Vorträge, Schulungen und Workshops
Vorträge, Schulungen und Workshops habe ich in den letzten Jahren regelmäßig konzipiert und für Ermittlungsbehörden, Nachrichtendienste und Streitkräfte in ganz Europa – aber auch an Bildungseinrichtungen, bei Fachveranstaltungen und bei internationalen Organisationen abgehalten. Für entsprechende Auftritte stehe ich, ob im kleinen Kreis oder vor größerem Publikum, gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter fachliche Expertise.
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