Daten sicher löschen: Festplatte, SSD und Smartphone
Das Löschen von Daten ist ein Thema, welches überraschenderweise in den Bereich der IT-Forensik fällt. Geht es in diesem Fachbereich oft darum, gelöschte Daten wiederherzustellen, ist es auch manchmal notwendig, Datenbestände restlos zu entfernen. Insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, z.B. die Löschung personenbezogener Daten bei einem entsprechenden DSGVO-Antrag, aber auch zur Wahrung der höchstpersönlichen Privatsphäre ist ein lückenloses Löschen von Daten notwendig. Dieser Beitrag wurde im August 2026 von mir überarbeitet und um die Besonderheiten von SSDs, Smartphones und Cloud-Speichern ergänzt.
Warum „Löschen" meist kein Löschen ist
Die Herausforderung dabei liegt in den technischen Gegebenheiten: Laien ist es oft unbekannt, dass Daten, die sie regulär löschen - etwa indem etwas in den „Papierkorb" verschoben wird - in Wirklichkeit oft noch vorhanden sind. Dies trifft auch zu, wenn der Papierkorb entleert wird (was gerne vergessen wird). Der Grund dafür ist, dass Daten nur dann wirklich verschwunden sind, wenn deren Speicherorte mit anderen Daten überschrieben werden. Dahinter steckt ein „wirtschaftlicher" Grund: Das tatsächliche Überschreiben von Daten benötigt mehr Rechenleistung als das in der Praxis passierende, bloße Markieren der Speicherorte „zur Wiederverwertung". Kommen Daten irrtümlich abhanden, kann eine fortlaufende Nutzung des betreffenden Datenträgers die Chance einer Wiederherstellung deshalb auch deutlich schmälern.
Es reicht aber nicht, lediglich eine neue Datei in das Verzeichnis zu legen, in dem die gelöschte Datei zuvor war, denn die Auswahl des tatsächlichen Speicherorts am physischen Datenträger erfolgt auf einer abstrakten, für den regulären Benutzer unzugänglichen Ebene. Auch eine Schnellformatierung erneuert nur die Verwaltungsstrukturen des Dateisystems; die eigentlichen Inhalte bleiben forensisch rekonstruierbar.
Festplatten: einmal überschreiben reicht
Bei klassischen Magnetfestplatten ist die Sache längst geklärt: Ein einmaliges, vollständiges Überschreiben mit beliebigen Daten macht die ursprünglichen Inhalte mit heutiger Technik unwiederbringlich. Die bekannte Gutmann-Methode mit ihren 35 Durchgängen stammt aus dem Jahr 1996 und zielte auf Aufzeichnungsverfahren längst ausgestorbener Laufwerke; auf moderne Festplatten ist sie nicht übertragbar und bringt außer Wartezeit keinen Gewinn. Auch einschlägige Standards wie NIST SP 800-88 sehen für moderne Datenträger einen einzigen Überschreibvorgang als ausreichend an - entscheidend ist, dass er vollständig ist und am Schluss geprüft wird.
SSDs: Überschreiben reicht nicht!
Bei SSDs und anderen Flash-Speichern (USB-Sticks, Speicherkarten, in Geräten verlöteter Speicher...) versagt der vertraute Ansatz des Überschreibens. Der Controller (das interne Steuerungsgerät) einer SSD verteilt Schreibvorgänge zur Schonung der Speicherzellen laufend um (Wear Leveling) und hält Reservebereiche vor, die für Software von außen gar nicht erreichbar sind. Ein Überschreib-Werkzeug erfasst deshalb nie verlässlich alle Zellen, in denen Datenreste liegen können.
Für ein anderes Thema wichtig ist bei SSDs auch der TRIM-Befehl: Das Betriebssystem teilt der SSD damit mit, welche Bereiche freigegeben wurden, und der Controller löscht diese Zellen zu einem Zeitpunkt seiner Wahl. Für die Datenrekonstruktion bedeutet das, dass gelöschte Inhalte auf SSDs oft schneller endgültig verschwinden als auf Festplatten - als Löschverfahren verlassen sollte man sich darauf aber nicht, denn wann der Controller genau tätig wird, ist nicht garantiert.
Der richtige Weg führt über die dafür vorgesehenen Gerätefunktionen: ATA Secure Erase bzw. bei NVMe-Laufwerken das Format-Kommando mit kryptografischer Löschung setzen den gesamten Speicher einschließlich der Reservebereiche zurück. Die Hersteller stellen dafür eigene Werkzeuge bereit. Nach dem Vorgang sollte stichprobenartig geprüft werden, ob der Datenträger tatsächlich leer ist!
Smartphones und Tablets
Aktuelle iOS- und Android-Geräte speichern ihre Daten durchgehend verschlüsselt. Das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen verwirft dabei die Schlüssel, womit die verschlüsselten Inhalte wertlos werden - für moderne Geräte ist der Werksreset damit ein taugliches Löschverfahren. Vorsicht ist aber bei älteren Android-Geräten ohne durchgehende Verschlüsselung geboten! Besonders in Bezug auf mobile Geräte und deren Apps (insb. Chat- und Messenger-Apps) kann das gezielte, nachhaltige Löschen einzelner Inhalte herausfordernd sein: In Zwischenspeichern („Caches") von Betriebssystemen und Programmen können Spuren der Daten und Handlungen des Benutzers bestehen bleiben. Die Handlung des Löschens oder die Nutzung von Software, die dafür genutzt wird, kann unter Umständen nachvollziehbar sein.
Cloud und Sicherungen
Oft wird auch übersehen, dass Daten auf anderen Speicherorten, z.B. in einer Cloud, synchronisiert sind. Diese Datenbestände können somit verbleiben und das forensische Löschen der ursprünglichen Inhalte ist zwecklos. Dasselbe gilt für automatische Backups, Versionsverläufe und den Papierkorb des jeweiligen Dienstes, der Inhalte häufig noch wochenlang vorhält. Zu einem vollständigen Löschvorgang gehört deshalb immer die Bestandsaufnahme, welche Systeme die Daten ebenfalls gespeichert haben.
Verschlüsselung als Vorsorge
Tatsächlich kann die Nutzung von Verschlüsselung ein gangbarer Weg sein, Daten proaktiv zu schützen. Schließlich sind diese nach Ablauf der Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, einfacher zu löschen, indem der jeweilige Schlüssel überschrieben wird. Genau dieses Prinzip (Crypto Erase) nutzen SSDs beim Secure Erase und Smartphones beim Werksreset. Doch selbst Verschlüsselung kann, so die Implementierung davon unzureichend ist, der Schlüssel verloren geht oder nicht korrekt gelöscht wird, ein Stolperstein sein.
Löschpflichten nach der DSGVO
Art. 17 DSGVO gibt Betroffenen ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten; spätestens mit Wegfall des Verarbeitungszwecks sind Daten auch ohne Antrag zu löschen (vorbehaltlich anderer rechtlicher Bestimmungen zu Aufbewahrungspflichten). Verantwortliche müssen die Löschung zudem nachweisen können (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). In der Praxis heißt das: Ein Löschkonzept legt fest, welche Daten wann und wie gelöscht werden, Sicherungen und Auftragsverarbeiter sind einzubeziehen, und bei der Aussonderung von Datenträgern ist eine normgerechte Vernichtung (etwa nach DIN 66399) samt Nachweis der übliche Weg. Ein bloßes Verschieben „in den Papierkorb" erfüllt diese Pflichten nicht.
Häufige Fragen
Reicht das Formatieren eines Datenträgers?
Nein. Eine Schnellformatierung erneuert nur die Verwaltungsstrukturen, die Inhalte bleiben rekonstruierbar. Erst vollständiges Überschreiben (Festplatte) bzw. Secure Erase (SSD) entfernt die Daten verlässlich.
Wie lösche ich eine SSD sicher?
Mit der geräteeigenen Löschfunktion - ATA Secure Erase oder NVMe-Format mit kryptografischer Löschung, meist über das Hersteller-Werkzeug. Überschreib-Programme erreichen bei SSDs nicht alle Speicherbereiche.
Sind Daten nach dem Werksreset eines Smartphones wiederherstellbar?
Bei aktuellen, verschlüsselten Geräten praktisch nicht: Der Reset verwirft die Schlüssel. Bei älteren Geräten ohne durchgehende Verschlüsselung können Daten rekonstruierbar bleiben - ebenso in Cloud-Diensten und Backups, die vom Reset unberührt sind.
Muss ein Datenträger physisch zerstört werden?
Für die allermeisten Zwecke genügt ein geprüftes softwareseitiges Löschen. Die physische Vernichtung ist der richtige Weg bei defekten Datenträgern, die sich nicht mehr ansprechen lassen, und bei sehr hohem Schutzbedarf - dann jedoch normgerecht und mit Nachweis!
Der nächste Schritt
Schließlich benötigt eine forensische Löschung von Daten ein hohes Fachwissen, Erfahrung und die Kenntnis darüber, welche weiteren Systeme und Speicherorte Hinweise auf die gelöschten Daten enthalten können. Als Forensiker besitzen wir sowohl die Fachkenntnis, Daten im Rahmen unserer Untersuchungen zugänglich zu machen, zu rekonstruieren und aufbereiten zu können, als auch die persönliche Privatsphäre von uns selbst und anderen zu schützen, insbesondere wenn es sich um Fremddaten handelt.
Sie müssen Datenbestände nachweisbar löschen, einen Datenträger vor der Weitergabe bereinigen oder befürchten, dass gelöschte Daten noch rekonstruierbar sind? Einen Überblick über meine Tätigkeit gibt die Seite Leistungen; für eine erste Einschätzung Ihres Falls nehmen Sie Kontakt auf.
Der vorliegende Artikel versteht sich als unverbindlich und hat rein informativen Charakter. Er kann eine Begutachtung, die auf eine bestimmte und explizite Situation bezogen ist, niemals ersetzen.
Verschlüsselter Kontakt möglich


